Wichtig für Eltern

Wichtige Informationen für Eltern  

Adresse

Sollte sich Ihre Adresse und Telefonnummer ändern, bitten wir um Mitteilung der Daten bei der Lehrkraft oder im Sekretariat.

(bei Fragen und Schwierigkeiten, z. B. Lernschwierigkeiten, Konflikte, Fragen zur Schullaufbahn, Mobbing, …)

Bürozeit

Das Sekretariat der Schule ist unter der

Nummer 08741-6555 in der Zeit von 07.00 – 12.30 Uhr erreichbar.

Fax: 08741/3201

Per E-Mail können Sie uns unter de;grundschule-vilsbiburg;sekretariat kontaktieren.

Entschuldigungen

Wichtig ist für uns, dass Sie Ihr Kind bei Krankheit oder anderweitigem Fehlen am selben Tag entweder schriftlich (über unser Elternportal „Schulmanager“ oder aber telefonisch) entschuldigen. Dies muss bis 08.00 Uhr erfolgt sein, da wir ab 08.15 Uhr Nachforschungen anstellen müssen. Ihrem Kind könnte ja auf dem Schulweg etwas zugestoßen sein. Sollten unsere Nachforschungen erfolglos bleiben, müssen wir sogar die Polizei bitten, nach dem Verbleib des Kindes zu fahnden. Für die telefonische Entschuldigung können Sie auch unseren Anrufbeantworter benützen, der bereits nachts eingeschaltet ist.

Sprechstunden der Lehrkräfte

Die Lehrkräfte bieten wöchentlich eine festgelegte Sprechstunde für Einzelgespräche an. Die Sprechzeiten erhalten Sie immer am ersten Elternabend oder sind über das Sekretariat zu erfahren.

Elternsprechtag

Im ersten und zweiten Schulhalbjahr findet jeweils ein Sprechtag für die Eltern statt, welche die wöchentliche Sprechstunde der Lehrer nicht wahrnehmen können. Es können auch Telefonsprechstunden vereinbart werden. Melden Sie sich dazu über „Nachrichten“ in unserem Schulmanager bei der Lehrkraft an.

Elternabend

Im Laufe des Schuljahres finden zu verschiedenen Themen Elternabende statt. Einladungen dazu erfolgen von der Schule oder vom Elternbeirat.

Elternbeirat

Die schulische Vertretung der Eltern ist gesetzlich geregelt. Der Elternbeirat der GS Vilsbiburg besteht aus 12 gewählten Elternvertretern gilt gilt für jeweils 2 Schuljahre.

Unterrichtsausfall bei ungünstigen Witterungsbedingungen

Bei großen Witterungsproblemen (Schnee, Eis, Sturm,…) kann es vorkommen, dass Unterricht nicht in Präsenz stattfinden kann. Grundsätzlich trifft das Staatliche Schulamt die Entscheidung darüber.

Die Träger der Schülerbeförderung (Busunternehmen) entscheiden, ob die Busse eingesetzt werden können und geben die Entscheidungen an die Schule weiter.

Informationen werden an die Radiosender (Radio Trausnitz, Bayer. Rundfunk, Antenne Bayern) weitergegeben:

Kinder, die bei ungünstigen Witterungsbedingungen trotzdem zu Fuß zur Schule kommen oder von den Eltern gebracht werden, werden in der Schule von anwesenden Lehrkräften betreut.

Bedenken Sie, dass die Sicherheit Ihrer Kinder für Sie die Grundlage Ihrer Entscheidungen ist. Wenn nötig, lassen Sie Ihr Kind zuhause!        

Fundsachen

Gegenstände, die Ihr Kind in der Schule vergessen hat, werden in einer „blauen Fundkiste“ im Kellergeschoß gesammelt.

Hausaufgaben

Hausaufgaben dienen der Übung und Festigung. Die Erledigung durch die Schülerkinder ist Pflicht. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, sich um eine gewissenhafte Erfüllung der schulischen Pflichten zu kümmern.

Hausordnung – Goldene Regeln

Zu Beginn eines jeden Schuljahres erhalten die Kinder eine Ordnung für das Verhalten im Haus. Diese „Goldenen Regeln“ werden mit den Kindern genau besprochen.

Individuelle Förderung

Das Kollegium der GS Vilsbiburg setzt jedes einzelne Kind in den Mittelpunkt seiner Bemühungen.

Kopier- und Papierkosten

Neben den Kosten für Arbeitshefte in verschiedenen Fächern fallen noch Kosten für benötigte Kopien an.

Lernmittel

Lernmittelfreie Schulbücher werden den Kindern von der Schule leihweise überlassen. Da eine mehrjährige Nutzungsdauer nötig ist, sind die Bücher pfleglichst zu behandeln. Beschädigte Bücher müssen neu gekauft werden.

Stundenplan

In den ersten Tagen des neuen Schuljahres erhalten die Kinder den gültigen Stundenplan.

Schulwegplan – sicherer Schulweg

Schulbusse und Busaufsicht

Die Eltern erhalten die Fahrpläne der Busse bei der Stadtverwaltung Vilsbiburg. Buskinder werden nach Unterrichtsende bis zur regulären Abfahrt in der Schule durch eine Busaufsicht beaufsichtigt.

Unfall

Auf dem Weg zur Schule, in der Schule, auf dem Weg nach Hause und bei besonderen schulischen Veranstaltungen ist Ihr Kind gegen die Folgen eines Unfalls versichert. Nach einem „Schulunfall“ muss ein Arzt aufgesucht werden und ein Unfallbericht in der Schule abgegeben werden (Formular: Sekretariat; Klassenlehrkraft verständigen).